Allgemeine geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen die Rechte und Pflichten des Käufers oder der Käuferin (weiter
als die Käufer bezeichnet) und des Unternehmens Folien Freaks – Wip Group d.o.o, Zweigniederlassung Klagenfurt als dem Folieneinbauer und regeln das
Geschäftsverhältnis zwischen dem Folieneinbauer und den Käufern. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung bzw. jedes Arbeitsauftrages, der als Angebot gilt.
ENDVERBLEIBSERKLÄRUNG:
Mit der Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung bzw. des Arbeitsauftrages bestätigen die Käufer, dass
Sie seitens des Folieneinbauers:
• vor der Vollendung der Dienstleistung über den Prozess des Folieneinbaues am Fahrzeug und die
notwendige Demontage der Fahrzeugteile informiert wurden
• vor der Vollendung der Dienstleistung über die Vor- und Nachteile des Folieneinbaues informiert wurden
• vor und nach dem Folieneinbau Anweisungen über eine ordnungsgemäße Wartung der Folie bekommen
haben
• vor und nach dem Folieneinbau über die im technischen Datenblatt enthaltende Informationen über die
Eigenschaften der Folie und ihre Lebensdauer informiert wurden
Mit der Unterzeichnung der vertraglichen Vereinbarung bzw. des Arbeitsauftrages bestätigen die Käufer, dass Sie
seitens des Folieneinbauers über folgende Empfehlungen informiert wurden:
• dass eine langdauernde Aussetzung zum Sonnenlicht und zu unterschiedlichen Wetterbedingungen die
Qualität der Folie beinträchtigen kann, deshalb empfehlt des Folieneinbauer, dass das mit Folie beklebte
Fahrzeug vor direktem, starkem Sonnenlicht und anderen Wetterbedingungen (Regen, Schnee, Tau…)
geschützt wird, indem das Fahrzeug im Schatten oder in der Garage geparkt wird oder mit einer sanften
Fahrzeugplane bedeckt wird
• Die Käufer wurden seitens des Folieneinbauers darauf hingewiesen, dass sie, falls sie eine starke
Verschlechterung bzw. Beeinträchtigung des Folienzustandes bemerken (z. B. Entfärbung, Verdunkelung,
Risse…), die die Folge einer langdauernden Aussetzung zum Sonnenlicht, zu anderen Wetterbedingungen
oder Faktoren der Umweltbelastung ist, diese Verschlechterung bzw. Beeinträchtigung UNVERZÜGLICH dem
Folieneinbauer melden, so dass die Folie entfernt werden kann, womit verhindert wird, dass am Fahrzeug
weitere mögliche Lackschäden entstehen. Die Kosten solcher Folienentfernung tragen die Käufer. Der
Folieneinbauer ist für die möglicherweise bereits entstandenen Lackschäden nicht verantwortlich
• dass es sich im Falle einer sanften, progressiven Farb- und Glanzveränderung um einen natürlichen und
unvermeidbaren Prozess handelt
• dass es aufgrund unzureichender Wartung der Folie zu Folienschäden und zur Ablösung der Folie kommen
kann, wofür der Folieneinbauer nicht verantwortlich ist, und deshalb keine kostenlose Reparatur der
Schäden bzw. kein Folienwechsel oder Schadensersatz seitens des Folieneinbauers möglich ist
• dass es an Fahrzeugteilen, die sich aneinander reiben, zur Faltung oder Ablösung der Folie kommen kann und
in solchen Fällen der Folieneinbauer keine Verantwortung für eine kostenloste Reparatur oder einen
Schadenersatz trägt
• dass es durch aufgewirbelte Steine auf der Fahrbahn zu Folienschäden und somit zu Lack- und Farbschäden
am Fahrzeug kommen kann und dass in solchen Fällen der Folieneinbauer keine Verantwortung für die
Reparatur der Folie, den Folienwechsel oder die Reparatur der Farbe am Fahrzeug trägt
• dass sich die Käufer, indem Sie sich für eine matte oder super matte Folie entscheiden, bewusst sind, dass
solche Folien noch besonders empfindlich für Kratzer und Flecken sind und auch schwieriger zu putzen sind
• dass es bei einem Fahrzeug mit bestehender schlechter Grundierung (z. B. Peeling der Farbe oder des Lackes)
zu Folienschäden oder zur Ablösung der Folie kommen kann, wofür der Folieneinbauer nicht verantwortlich
ist
• dass sich bei einer horizontalen Folienapplikation (insbesondere an der Motorhaube, auf dem Dach, im
Gepäckraum) die Lebensdauer der Folie um bis zu 70 % verkürzt und sich somit auch die Garantiezeit
proportional reduziert, wobei die Garantiezeit aus dem Garantieschein zu entnehmen ist
• Im Falle, dass das Fahrzeug mit einem Grafikdesign beklebt wird, werden den Käufern schon vor Beginn der
Abklebung die vorbereiteten Grafikvorlagen gezeigt. Schon vor Beginn der Abklebung bestätigen die Käufer
das Grafikdesign und stimmen somit dem Grafikdesign zu.
FAHRZEUGÜBERGABE:
Bei der Übergabe des Fahrzeuges für die Folienabklebung werden alle vorgesehenen Arbeiten
und das für die Abklebung benötigte Material im Arbeitsauftrag vermerkt. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsauftrages
stimmt der Eigentümer bzw. der Bevollmächtigte nicht nur mit dem Inhalt des Arbeitsvertrages überein sondern auch
mit dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei der Übergabe des Fahrzeuges wird ein Arbeitsauftrag
ausgefüllt, wobei den Käufern eine Kopie des Arbeitsauftrages überreicht wird.
ARBEITSAUSFÜHRUNG:
Am Fahrzeug werden alle im Rahmen des Arbeitsauftrages vereinbarten Arbeiten durchgeführt.
Im Falle, dass während der Arbeiten der Bedarf an zusätzlicher Arbeit oder Reparatur entsteht, die nicht im
Arbeitsauftrag angegeben ist, werden die Käufer vom Folieneinbauer sofort darüber informiert.
GARANTIE:
Die Garantiebedingungen und die Beschreibung der Garantie sind im Garantieschein enthalten. Die Käufer
bekommen den Garantieschein nach der Montage der Folie an das Fahrzeug. Die Käufer müssen verlangen, dass der
Garantieschein an den entsprechenden Stellen unterzeichnet ist und seitens des Folieneinbauers bestätigt ist.
PRÄVENTIVE INSPEKTION DER FAHRZEUGE:
Die vorgeschriebenen Fristen für die notwendige Inspektion der Fahrzeuge,
die als Voraussetzung für die Gewährleistung der Garantie gilt, sind im Garantieschein enthalten.
HANDHABUNG DER FAHRZEUGE:
Bei der Übernahme des Fahrzeuges seitens des Folieneinbauers markiert der
Folieneinbauer eventuelle sichtbare Schäden am Fahrzeug. Im Falle, dass nach der Übernahme und vor der Übergabe
des Fahrzeuges am Fahrzeug Schäden entstehen, ist der Folieneinbauer dazu verpflichtet, die Eigentümer zu
entschädigen. Die Käufer müssen sofort bei der Übergabe des Fahrzeuges auf derartige Schäden hinweisen, spätere
Reklamationen werden nicht berücksichtigt!
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Dienstleistungen des Folieneinbauers können in bar bezahlt werden oder durch eine
Überweisung auf das Bankkonto des Folieneinbauers.
ZAHLUNG:
Nachdem die Folie an das Fahrzeug montiert wurde, wird den Käufern eine Rechnung ausgestellt. Die
Rechnung ist bei der Übergabe des Fahrzeuges fällig und muss seitens der Käufer sofort bei der Übergabe des
Fahrzeuges bezahlt werden, außer in Fällen, in denen der Verkäufer und die Käufer eine andere Zahlungsmethode bzw.
andere Zahlungsfrist vereinbart haben.
REKLAMATION DER RECHNUNG:
Ein Widerspruch gegen die ausgestellte Rechnung wird nur dann berücksichtigt, wenn
der Widerspruch in 8 Tagen nach dem Erhalt der Rechnung dokumentiert wird und er berechtigt ist.
RÜCKTRITT VON DER VERTRAGLICHEN VEREINBARUNG:
Im Fall, dass ich, die/der in der vertraglichen Vereinbarung unterzeichnete/r Käufer/in, einseitig von der vertraglichen
Vereinbarung zurücktrete, bin ich damit einverstanden, dass ich das Unternehmen Folien Freaks – Wip Group d.o.o, Zweigniederlassung Klagenfurt für alle
Schäden bzw. Kosten, die durch meinen Auftrag entstanden sind, entschädige (insbesondere gilt das für die
Vorbereitung des Grafikdesigns, sobald dieser zum Auftrag gehört und für das vorbereitete und bestellte Material).
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes haben die Verbraucher bei Verträgen, die
außerhalb der Geschäftseinheiten bzw. Geschäftsräume oder durch Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden,
das Recht, das Unternehmen in 14 Tagen nach der Unterzeichnung des vereinbarten Vertrages über deren Rücktritt von
der vertraglichen Vereinbarung zu informieren, ohne den Grund für den Rücktritt zu nennen. Es gilt, dass die
Verbraucher den Rücktritt vom vereinbarten Vertrag dem Unternehmen rechtzeitig gemeldet haben, wenn die
Verbraucher die Rücktrittsaussage innerhalb der für den Rücktritt von dem Vertrag vorgesehener Frist geschickt bzw.
vorgelegt haben. Die Verbraucher haben, unter anderem, kein Recht auf den im vorherigen Absatz genannten Rücktritt
von der vertraglichen Vereinbarung, wenn es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt, wenn das Unternehmen den
Vertrag vollständig erfüllt hat und wenn das Unternehmen mit der Bereitstellung der Dienstleistungen angefangen hat,
und zwar auf Basis der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung seitens der Verbraucher und deren Einwilligung, dass Sie
kein Recht auf einen Vertragsrücktritt haben, sobald der Vertrag seitens des Unternehmens komplett erfüllt ist.
Mit der Unterzeichnung des vereinbarten Vertrages stimmen die Käufer damit überein bzw. bewilligen, dass Sie kein
Recht auf einen Rücktritt vom vereinbarten Vertrag haben, nachdem die Dienstleistung bzw. der Auftrag seitens des
Unternehmens vollendet wurde.
ERSATZFAHRZEUG:
Insofern es mit den Käufern vereinbart wurde, dass Sie, während die Folie auf das Fahrzeug montiert wird, ein
Ersatzfahrzeug benutzen können, ist die Benutzung des Ersatzfahrzeuges kostenlos. Das Ersatzfahrzeug wird den
Käufern vollgetankt übergeben, deswegen sind die Käufer dazu verpflichtet, das Ersatzfahrzeug vollgetankt
zurückzugeben.
Im Falle, dass das Ersatzfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass es vorher vollgetankt wird, zahlen die Käufer nur den
verbrauchten Kraftstoff im Rahmen der tatsächlichen Laufleistung, d. h. 8 Liter des Kraftstoffes pro 100 Kilometer,
wobei die Kraftstoffpreise vom Unternehmen Petrol berücksichtigt werden. Während das Ersatzfahrzeug benutzt wird,
sind die Fahrer bzw. die, die das Ersatzfahrzeug vom Unternehmen übernommen haben, für alle Verstöße gegen die
geltenden Verkehrsvorschriften und die Folgen dieser Verstöße verantwortlich. Während das Ersatzfahrzeug benutzt
wird, sind wir, falls das vom Unternehmen seitens der Polizeibehörden verlangt wird, dazu verpflichtet, den
Polizeibehörden alle Daten über die Benutzer des Ersatzfahrzeuges bzw. die Zuwiderhandelnden zu übermitteln.
Die Benutzer der Ersatzfahrzeuges tragen die volle Verantwortung für: •Schäden an Dritten
•den Diebstahl, Verlust oder die Beschädigung des Fahrzeuges.
Bei dem Verlust oder „Totalschaden“ des Fahrzeuges bezahlen die Käufer dem Verkäufer den vollen Verkaufswert des
Fahrzeuges nach dem EuroTax-System.
BENUTZERERKLÄRUNG:
Mit der Unterzeichnung des vereinbarten Arbeitsvertrages bestätige ich, dass ich das
Ersatzfahrzeug und dessen Ausstattung überprüft habe und keine Einwände habe. Ich verstehe alle Bestimmungen der
Vermietung des Ersatzfahrzeuges, sowie auch die allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen und bürge für
die Genauigkeit und Glaubwürdigkeit meiner persönlichen Daten. Mit meiner Unterschrift bestätige ich auch, dass ich
mein Fahrzeug bei der Übergabe sofort genau überprüfen werde und bei der Übergabe sofort auf mögliche Fehler
hinweisen werde (Schäden, Mängel), die während der Ausführung der Arbeiten entstanden sind. Mit der
Unterzeichnung dieses Dokumentes verzichte ich auf alle späteren Ansprüche bzw. Ersatzansprüche.




